Mittwoch, 19. Januar 2011

Warum die Wiedervereinigung keine war


Mit dem Fall der Mauer am 9. November 1989 war Deutschland nicht länger geteilt, nicht länger die Nahtstelle der Machtblöcke. Gemeinhin wird angenommen, dass diese Aufhebung der Teilung eine Wiedervereinigung gewesen sei. Dies ist nicht korrekt.
Der einstige provisorische Charakter des Grundgesetzes war grundsätzlich darauf ausgelegt, für Gesamtdeutschland zu gelten. Zunächst hatte es seinen Geltungsbereich bekanntermaßen in der westlichen Bundesrepublik, während die DDR ihre eigene Verfassung hatte.
Die damaligen Lenker der BRD hatten zwei Optionen: Entweder sie würden eine Wiedervereinigung anstreben, dies ginge nur über den noch heute bestehenden Artikel 146 des Grundgesetzes.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.[1]

Die Möglichkeit der Einheit war gegeben, auch die der Freiheit, da durch den 2+4-Vertrag die volle Souveränität Deutschlands wieder hergestellt wurde. Diejenigen, die Deutschland heute noch als nicht souverän betrachten, sind oftmals der Propaganda des rechten Randes des politischen Spektrums aufgesessen und/oder haben sich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt. Doch zurück zur angeblichen Wiedervereinigung.
Die zweite Möglichkeit, die Einheit Deutschlands zu erreichen, war über Artikel 23 Grundgesetz möglich. Dieser lautete bis zum Jahr 1990:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.[2]

Der heutige Europa-Artikel 23 sah also einen Beitritt des DDR-Gebietes vor. Die Vorteile hierbei waren, dass ein Beitritt deutlich schneller vollzogen werden konnte, als eine Einheit über Artikel 146, durch den eine neue Verfassung auszuarbeiten gewesen wäre. Gleichzeitig schloss man die Gefahr aus, dass diese neue Verfassung eine „Verschlimmbesserung“ sein könnte.
Das Grundgesetz ist damals wie heute eine der freiheitlichsten und modernsten demokratischen Verfassungen der Welt. Viele ehemalige Ostblock-Staaten, aber auch Länder wie Spanien, bedienten sich dem Grundgesetz, beispielsweise bei der Etablierung eines Verfassungsgerichtes. Dieses kann von jedem Staatsbürger angerufen werden, so sich dieser in seinen von der Verfassung garantierten Rechten beschnitten sieht.  
Ausschlaggebend war aber wohl der zeitliche Aspekt, da Kohl und Konsorten nicht wissen konnten, wie lange sich Gorbatschow würde halten können und wie lange Frankreich und Groß-Britannien beim von der USA auferlegten Ja zur Einheit Deutschlands bleiben würden.
Insofern machte der Beitritt der DDR zur BRD durchaus Sinn, dass oft bemühte „Fenster der Möglichkeiten“ war lediglich einen Spalt weit offen und niemand konnte wissen, durch wen und vor allem wann es sich wieder schließen würde.
Der Begriff der Wiedervereinigung ist demnach irreführend und falsch, da es keine Vereinigung gegeben hat, sondern lediglich einen Anschluss bzw. Beitritt. Der Artikel 23 verzichtet ganz bewusst auf das Wort Einheit, anders als der Artikel 146. Diese haarspalterisch anmutende Unterscheidung ist wichtig, da bei einer Wiedervereinigung das Provisorium Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst worden wäre.
Davon abgesehen: Diese Verfassung hätte nicht durch einen Plebiszit bestätigt werden müssen, eine Abstimmung im Bundestag und einer Zweidrittelmehrheit hätte ausgereicht, um diese neue Verfassung in Kraft zu setzen. Es ist eher die Ausnahme, denn die Regel, dass Verfassungen direkt vom Volke verabschiedet werden.

1 Kommentar:

  1. die ganze Sache hat nun einen Haken, wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus? Um etwas Entscheidenes zu erreichen, müssen wir erst mal versuchen, das wir einen Friedensvertrag (mit den Allierten)zustande bringen, jedoch sehe ich da schwarz, denn die USA ist leider genauso ein System, wie die BRD FinanzGmbH, also sind sie beide nicht berechtigt, einen rechtlichen Vertrag zu schliessen und somit ist eine Wiedervereinigung, bzw. die Erlangung zur Souveränität Deutschlands in weite Ferne gerückt, denn dieser Zustand dauert ja mittlerweile über 60 Jahre an. Also müßte sich erstmal seitens der USA etwas ändern, also die Wiederhestellung der Republik der vereinigten Staaten von Amerika und danach könnte man einen Friedensvertrag ins Auge fassen. Wie zu lesen war, soll sich ja in den USA in kommender Zeit etwas ändern, bleibt nur zu hoffen, das es nicht mehr lange dauern wird. Als Deutsche geben wir unsere Hoffung auf unsere Souveränität nie auf und das hält uns auch am leben.

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