Freitag, 21. Januar 2011

Warum am Vertrag von Lissabon nicht alles schlecht ist

Über die Probleme und Nachteile des Vertrages von Lissabon wurde bereits genug geschrieben. Ich habe mich auf die Suche nach den positiven Sachen begeben, die man in ihm findet. Und fündig wurde ich auch.

In diesem Beitrag soll es um das durch den Vertrag von Lissabon reformierte Entscheidungsverfahren der Mitentscheidung gehen. Bereits seit 1992 wird dieses Verfahren innerhalb der EU eingesetzt, aber erst mit dem Vertrag von Lissabon und die Abänderungen und Reformansätze wurde es zum sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“. Dieser Terminus deutet bereits an, dass es der häufigste Modus zur Entscheidungsfindung ist bzw. werden soll.
Anders als bei den anderen Entscheidungsmodi ist hier das einzige Organ der EU, welches direkt durch die Bevölkerung der EU legitimiert wurde, das Europäische Parlament (EP), an der Entscheidung gleichberechtigt beteiligt. Mehr noch, das Parlament kann tatsächlich dafür arbeiten, wofür es gewählt wurde: Es kann „gestalterisch“, im Sinne seiner gesetzgeberischen Funktion, tätig sein.
Die illegitime und im politischen Hinterzimmer zusammengewürfelte Truppe der EU-Kommission hat weiterhin das Vorschlagsrecht, wenn es um Rechtsakte der EU geht, nur sie darf also die Initiative ergreifen. Anders als bei den anderen Verfahren ist das EP von Anfang an auf einer Ebene mit dem Rat der EU. Dieser bezieht seine Legitimation daraus, dass die Minister innerhalb ihrer Nationalstaaten gewählt wurden. Man spricht hier von „indirekter Legitimation“.
Spätestens hier sollten wir hellhörig werden. In Deutschland beispielsweise werden die Minister nicht gewählt, sie werden vom Bundeskanzler ernannt. Insofern lässt sich für Deutschland wohl eher von einer „indirekt-indirekten Legitimation“ sprechen oder, um es etwas abzukürzen: Die deutschen Minister sind illegitimer weise im Rat der EU. Mit viel Wohlwollen kann man dem Rat der EU noch den Status des Deutschen Bundesrates zugestehen, allerdings hat der Rat der EU eine viel höhere Machtdichte als der Bundesrat.
Beim Verfahren der Mitentscheidung wird das EP zuerst von der Kommission damit betraut, einen Standpunkt zu erarbeiten und diesen mit der Mehrheit der Mitglieder zu verabschieden.
Ein nicht unerhebliches Detail, da dem EP bei anderen Verfahren eher die Rolle des Abnickens zuteilwurde.
Erst dann –  und das ist das geradezu revolutionäre – ist der Rat an der Reihe und entscheidet darüber, ob er den Standpunkt mit dem EP teilt oder nicht. Sollte Letzteres der Fall sein, geht der Rechtsakt-Vorschlag zurück ans EP, dieses kann den Abänderungen des Rates zustimmen oder seinerseits Änderungen verlangen. Nun ist wieder der Rat an der Reihe, der nun mit qualifizierter Mehrheit den Änderungen des EP zustimmen muss. Sollte die Kommission einen anderen Standpunkt vertreten als das EP, so muss der Rat einstimmig beschließen, um die Kommission überstimmen zu können. Sollte auch dies nicht geschehen, so wird der Vermittlungsausschuss angerufen und damit beauftragt, eine Entscheidung herbeizuführen, die auch die Ablehnung des Vorschlags mit einschließt.
Was wir daran erkennen können, ist, dass das EP eine im Vergleich zu vorherigen Entscheidungsverfahren eine viel größere Rolle spielt. Natürlich ist die Kommission mit einer grotesken Machtfülle versehen worden (Sie vereint exekutive, judikative und legislative Elemente auf sich), ohne einen erkennbaren demokratischen Grund und natürlich ist es fragwürdig, warum Minister nationaler Kabinette auch europäische Politik betreiben dürfen sollen. Der Einfluss des Parlaments und damit der Demokratie wächst durch den Vertrag von Lissabon aber faktisch innerhalb der EU. Ob wir dieser Verlagerung der quasi gesetzgeberischen Kompetenz auf europäischer Ebene zustimmen, ist indes eine andere Frage.

Quelle: Art. 294 AEUV 

1 Kommentar:

  1. MACHT EUCH EINFACH FREI VON DEM SYSTEM, NICHT WEITER MITMACHEN, IST DAS MOTTO:

    ...ZEB. das ist Ausstieg von Bühnenstück BRD Verwaltung EU und Co.

    ZEB (Zentralrat Europäischer Bürger). “Das ist eine karitative, unabhängige anonym-aktive und öffentlich-rechtliche Körperschaft nach deutschem Recht zur Wahrung, Umsetzung und Schutz sowie Förderung der Menschenrechte für das bürgerliche Volk im Bund. Sie untersteht keiner staatlichen Aufsicht und ist eine Gebietskörperschaft des Bürgers nach Art. 1, 20 I GG für das Volk in Deutschland”. (http://www.deutsches-amt.de).

    …. ende mit Firmensystem und PERSONAL-angehörigkeit bei BRD, EU und co:

    ####

    so geht es in Freiheit und Selbstbestimmung als Natürliche Person, Firma und co:
    http://www.deutsches-amt.de/html/amter.html#LayoutBereich5LYR (rechtstaatliche Ausweise/Fahrerlaubniss)


    auswandern ohne Umzug. es ist Zeit. Höchststeuersatz 10% nach Deutschem-Recht. und ab 2011 zeb kfz Kennzeichen.

    ZEB beitritt, erfüllt: Grundgesetz Artikel 1
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    und das ist Grundlage für: GG Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    sürmeli ZEB bewusst.t​v
    http://www.bewusst.tv/images/stories/videos/suermeli.flv   dort ZEB grundlage als menschenrecht-organ klar, inkl grundgesetzfahrplan, dargelegt.

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